Am Gründonnerstag, 13. April 2017.
Fahrt mit EC 23, Zürich ab 17.09.
Durchsage kurz vor Arth-Goldau mit folgendem Inhalt:
Alle Passagiere, welche keine Sitzplatz-Reservation haben, werden
aus Sicherheitsgründen gebeten, in Arth-Goldau den Zug zu verlassen und den nachfolgenden
Zusatz-Zug zu benutzen.
Wir sind auf der Gotthard-Strecke seit dem Fahrplanwechsel einiges gewohnt:
- Verspätete S-Bahnen werden vorzeitig gewendet und erreichen Uri und seine Bahnhöfe nicht mehr (Wende Brunnen), oder nur noch zum Teil (Wende Flüelen).
- Die Passagiere werden einfach stehen gelassen.
Dass entsprechende Hinweise und Durchsagen jeweils fehlen, überrascht niemanden mehr. - In Flüelen werden Passagiere, welche die neuen, von der Urner Volkswirtschaftsdirektion so hoch gelobten EC-Halte nach Süden (ab 07.09 / 08.09) benutzen wollen, am Bahnhof stehen gelassen, weil sie keine Sitzplatzreservation haben.
Auch wenn böse Zungen behaupten, die ETR610 kämen wohl bei voller Belastung
im Gotthard-Basistunnel an ihre Leistungsgrenze und könnten deshalb die vorgesehene Geschwindigkeit nicht erreichen,
respektive halten, hat der Grund, sowohl für das oben geschilderte Ereignis, wie auch für
die in Flüelen stehen gelassenen EC-Passagiere, durchaus einen sicherheitstechnischen Hintergrund:
Sollte im GBT im Wagen eines Reisezugs ein Brand ausbrechen (Ich erinnere an die entsprechenden Tests vor laufender Kamera.),
so würde versucht, mit dem Zug die nächste Nothaltestelle im GBT oder das Portal zu erreichen, um den Zug dort zu evakuieren.
Da dies einige Minuten dauerte, würden die Passagiere aus dem betroffenen Wagen in andere Wagen
evakuiert, auch um allenfalls mit der Brandbekämpfung beginnen zu
können.
Wären aber diese benachbarten Fahrzeuge mit stehenden Reisenden (und deren Gepäck!) belegt, wäre die Evakuation des Wagens nicht oder nur sehr langsam möglich.
Scheinbar gibt es bezüglich dieser Massnahme, zum Stehenlassen von Fahrgästen, SBB-intern keine offizielle klare Weisung, sondern die Beurteilung liegt im Ermessen des Zugchefs, aus Sicherheitsgründen den weiteren Zustieg von Passagieren zu limitieren.