Am 8. Oktober 2014 beantwortete der Bundesrat ein Postulat zur Zukunft der Gotthard-Bergstrecke.
Eingereicht hatte dieses am 14. Juni 2012 der Urner Ständerat Isidor Baumann mit dem Auftrag an den Bundesrat, ein Konzept zur künftigen Nutzung der Gotthard-Bergstrecke der Eisenbahn zwischen Rynächt (Erstfeld) und Giustizia (Biasca) zu erarbeiten und sicherzustellen, dass eine ausgewogene und breit abgestützte Lösung unter Berücksichtigung aller betroffenen Themenbereiche gefunden werde.
Der nun vorliegende Bericht des Bundesrates trägt dieser Forderung
Rechnung.
Bezüglich der Ausgangslage hält der Bundesrat in seiner Antwort fest, dass mit der Eröffnung des Gotthard-Basistunnels der bisherige Fern- und Güterverkehr der Eisenbahn über den Gotthard-Scheiteltunnel weitgehend wegfalle. Deshalb seien Bedeutung und Nutzen der Gotthard-Bergstrecke sowie deren konkrete Ausgestaltung neu zu definieren.
In seinem Bericht zeigt der Bundesrat das weitere Vorgehen und den
Handlungsbedarf aus seiner Sicht auf.
Er zieht dabei folgende Fazite:
- Die Anpassung und Finanzierung der Infrastruktur erfolgt gemäss den bestehenden Regelprozessen zwischen Bund und SBB bzw. Transportunternehmen.
Die Kosten für den Unterhalt und die Erneuerung der Infrastruktur sind im Rahmen der vereinbarten Nutzung zu optimieren. Dies kann auch den Rückbau nicht mehr benötigter Anlagenteile beinhalten, sofern sich dies nicht nachhaltig negativ in Bezug auf eine zukünftige Kandidatur für das UNESCO-Welterbe auswirkt.
Massgebliche Eingriffe in die Bahninfrastruktur sind deshalb rechtzeitig auf ihre Wirkung bezüglich eines allfälligen 'Welterbestatus' der Gotthard-Bergstrecke hin zu beurteilen.
Um über die mittel- und langfristige Nutzung der Gotthard-Bergstrecke und insbesondere des Scheiteltunnels befinden zu können, muss die Nachfrage und damit die Angebotsentwicklung nach Inbetriebnahme der Basistunnel am Gotthard und Ceneri neu beurteilt werden. -
Die Konzessionierung und Finanzierung des Personenverkehrs auf der Gotthard-Bergstrecke erfolgt
analog zum übrigen Bahnnetz in der Schweiz.
Die regionale Erschliessung durch einen Konzessionär ist mindestens bis zum Ablauf der bis Dezember 2017 geltenden Konzession sichergestellt.
Entscheide zum mittel- und langfristigen Angebot im Personen- und Güterverkehr auf der Gotthard-Bergstrecke erfolgen schrittweise auf der Basis der Verkehrsentwicklung nach der vollständigen Inbetriebnahme der Gotthard-Basislinie, also voraussichtlich frühestens 2025.
Falls der Gotthard-Bergstrecke langfristig eine Entlastungsfunktion für den Güterverkehr auf der Basislinie zukommen soll, ist in diesem Zeitraum zu prüfen, ob die vorhandene Infrastruktur den Bedürfnissen des Güterverkehrs noch entspricht oder technische Anpassungen notwendig und zu verantworten sind. -
Da die Gotthard-Bergstrecke mindestens bis zum Vorliegen belastbarer Daten zum Verkehrsaufkommen nach Inbetriebnahme der Basislinie periodisch auf Funktionalität und Kosten und damit auf eine
Anpassung der Infrastruktur hin überprüft werden soll, muss eine Kandidatur für das UNESCO-
Welterbe zum jetzigen Zeitpunkt als chancenlos beurteilt werden.
Eine Aufnahme in die Liste indicative auf den nächsten Revisionstermin hin (2016) ist deshalb aus Sicht des Bundesrates nicht angezeigt. Diese würde vielmehr die Chancen für eine erfolgreiche mittel- oder längerfristige Kandidatur schmälern.
Die Möglichkeit für eine Kandidatur der Gotthard-Bergstrecke zum UNESCO Welterbe soll jedoch offen gehalten werden. Zu diesem Zweck ist eine Datenbasis zu erarbeiten, die es erlaubt, verbindliche Aussagen zu den gesamtwirtschaftlichen Kosten und dem Nutzen einer Welterbe-Kandidatur Gotthard zu machen.
Der Bundesrat befürwortet in weiteren ausdrücklich die wirtschaftliche und touristische Weiterentwicklung der Region im Rahmen der Regionalpolitik des Bundes, da sie Synergien zum Bahnbetrieb auf der Gotthard-Bergstrecke schafft.