Die SBB schreiben zukünftige Fahrzeuge für den Gotthard aus.
Heute, 16. April 2012, schrieben die SBB die Beschaffung von Neuen Internationalen Zügen für den Nord-Süd Verkehr öffentlich aus.
Die SBB beabsichtigen für den Betrieb auf ihrem Schienennetz in der Schweiz sowie für Einsätze in Deutschland, Italien und Österreich 29 einstöckige Hochgeschwindigkeitszüge von 200 m Länge mit Betriebsbewilligung für die Schweiz und Inbetriebnahmegenehmigungen für Deutschland, Österreich und Italien zu beschaffen.
Die Hochgeschwindigkeitszüge sollen somit auf dem schweizerischen, deutschen, italienischen und österreichischen Normalspur-Schienennetz eingesetzt
werden können.
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Folgende Fahrzeugtypen sind auszubieten:
- 200 m Züge (max. Länge in artreiner Doppeltraktion: 400m + 1%),
- Geschwindigkeitsreihe R, mit zugehörigen Servicekomponenten für Fahrzeugtyp 1 (mit Speisewagen) resp. Fahrzeugtyp 2 (ohne Speisewagen).
Der Speisewagen aus Typ 1 soll durch einen 2.Klass-Wagen ersetzt werden.
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Das Rollmaterial muss insbesondere folgende Merkmale erfüllen:
- Höchstgeschwindigkeit von mindestens 249 km/h (für 15/25kV AC) und mindestens 160 km/h (für 3kV DC);
- Hohes Beschleunigungs- und Bremsvermögen;
- Hohe Fahrgastwechselkapazität: Die Leistungsfähigkeit der Türsysteme muss entsprechend ausgelegt werden;
- Mehrzugsteuerung bis 2-fachTraktion (400 m+1%);
- Schnelle Formationswechsel, Stärken/Schwächen in 2 oder weniger Min., andere Forma-tionswechsel in 3 oder weniger Min.;
- Hohe Sitzplatz- und Gepäckkapazität;
- Ausstattung gemäss dem heute üblichen Komfort, wie. Klimatisierung, ansprechendes In-nendesign, komfortable 1. Klasse, welche sich auch optisch klar von der 2. Klasse abhebt;
- Umsetzung der Anforderungen aus dem Behinderten-Gleichstellungsgesetz, der AB-EBV und der TSI-PRM.
Offen bleibt die Angebotswahl zwischen:
- mindestens ein Einstieg ist für Personen im Rollstuhl oder mit Rollator von Perronoberkante 550mm aus selbständig benutzbar, oder
- alle Zustiege sind von der Perronkante 550mm aus für mobilitätseingeschränkte Personen zugänglich.
- Die minimale Nutzungsdauer soll 25 Jahre betragen. Laufwerke, Traktionsausrüstung und Struktur der Hochgeschwindigkeitszüge sind jedoch auf eine Lebensdauer von 40 Jahren auszulegen.
- Den Anbietern ist es überlassen, die optimale technische Lösung bezüglich des Trakti-onskonzeptes, Fahrwerkes, der Prozesszeiten und Klimaanlage anzubieten.
Des
Weiteren behalten sich die SBB vor, die Instandhaltung der Fahrzeuge, für 15 Jahre
(mit Option auf Verlängerungen), der Lieferantin zu übergeben.
Die Offertsteller haben dazu ebenfalls ein Angebot einzureichen.