Plangenehmigung des Neat-Auflageprojekts Uri,
nördlich des Knickpunkts

Der Regierungsrat verzichtet auf eine Beschwerde gegen die Plangenehmigungsverfügung vom 18. Oktober 2007 zum Neat-Auflageprojekt Uri 2006, nördlich des Knickpunkts (km 98.200).

In der Plangenehmigungsverfügung hat das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) die noch offenen Einsprachepunkte aus dem Auflageprojekt 2006 bis auf wenige Ausnahmen im Sinne des Kantons Uri gutgeheissen.
Bereits im Rahmen der vom Bundesamt für Verkehr (BAV) mit Vertretern des Kantons Uri im ersten Quartal 2007 geführten Einigungsverhandlungen konnten zahlreiche Einsprachepunkte einvernehmlich erledigt werden.
Zudem wurde der Kanton Uri im Vorfeld der Projektauflage miteinbezogen.

Der Regierungsrat anerkennt die Bemühungen des UVEK, dass die Neat so geplant und umwelt- und raumverträglich verwirklicht wird, dass sie den berechtigten Anliegen des Kantons Uri und der einheimischen Bevölkerung weitestgehend Rechnung trägt.
Der Regierungsrat kann jedoch nicht nachvollziehen, wieso das UVEK auf beidseitige und durchgehende Lärmschutzwände zwischen Kilometer 96.050 (Raum Bahnhof Altdorf) bis Kilometer 98.200 (Rynächt) verzichten will, zumal die gesetzlichen Lärmwerte überschritten werden.

Gleichwohl erhebt der Regierungsrat keine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht. Dies als weiteres Bekenntnis zur raschen Umsetzung der Neat.
Falls sich direkt Betroffene aber weiter für verbesserte Lärmschutzbauten wehren, zeigt der Regierungsrat Verständnis für deren Haltung.
Ausserdem erwartet der Kanton Uri, dass sich der Bund dafür einsetzt, dass das Rollmaterial, das von in- und ausländischen Bahnbetreibern in der Schweiz und ausnahmslos auch auf der Gotthardachse verwendet wird, innert nützlicher Frist lärmsaniert wird.
Dadurch würde dem gesetzlichen Anspruch aller Anwohner und Anwohnerinnen auf einen angemessenen Lärmschutz entlang der Bahnlinien zum Durchbruch verholfen.