Stellungnahme der Urner Regierung zur Erneuerung der bergseitigen Tunnels am Axen

SBB-Strecke Brunnen-Flüelen
Erneuerung der Tunnels Morschach, Fronalp und Stutzeck-Axenberg

Der Regierungsrat hat im eisenbahnrechtlichen Vernehmlassungs-
verfahren zum SBBProjekt „Erneuerung Tunnels Morschach, Fronalp und Stutzeck-Axenberg“ Stellung genommen.
In seiner Antwort an das Bundesamt für Verkehr stellt sich der Regierungsrat gegen eine blosse Sanierung der bestehenden Bahntunnels im Axen ohne Abklärungen der kapazitätsfragen und entsprechenden Lösungsvorschlägen mit klaren Terminierungen.

Der Kanton Uri hält an seiner bereits mehrmals erhobenen Forderung fest, dass er in den weiteren Planungsprozess der Bahninfrastruktur im Bereich Axen einbezogen wird. Es fehlen wesentliche Grundlagen zur Beurteilung des Plangenehmigungsgesuchs.

Der Regierungsrat eine reine Sanierung der Tunnels im Axen ab, solange er nicht erkennen kann, wie das BAV und die Bahn dem verfassungsmässigen Auftrag zur Verkehrsverlagerung nachkommen, indem sie genügend kapazitäten schaffen.

Eine Lösung der Problematik kann sehr wohl darin bestehen, dass die bestehende Stammlinie im Axen saniert und mit einem Vorziehen der NEAT-Tunnels die fehlenden kapazitäten geschaffen werden.
Da derzeit aber alle Signale darauf hindeuten, dass die NEAT-Zufahrtslinien zum Gotthard-Basistunnel im Axen erst in Jahrzehnten erstellt werden, der Gotthard-Basistunnel aber spätestens in zehn Jahren in Betrieb stehen wird, greift eine blosse Sanierung zu kurz.
Die Leistungen zugunsten des öffentlichen Personenverkehrs auf der Schiene müssen auch während der Sanierung sichergestellt sein. Der regionale Personenverkehr ist aus Sicht des Kantons Uri gegenüber dem Fern- und Güterverkehr mit Priorität zu behandeln. Bezogen auf den rein baulichen Teil beurteilt der Regierungsrat das vorliegende Projekt als umwelt- und landschaftsverträglich, wenn die im Technischen Bericht und im Umweltbericht aufgezeigten Schutzmassnahmen und die in den regierungsrätlichen Anträgen eingebrachten ergänzenden und zusätzlichen Schutzmassnahmen eingehalten werden.