das Trauerspiel geht weiter
Mit Datum vom 3. Juli 2017 wurden die bereits früher gemeldeten Einschränkungen für den Gotthard-Scheiteltunnel erneut geändert.
Zur Erinnerung:
Bei Profil-Nachmessungen im Gotthard Scheiteltunnel wurde festgestellt, dass an einigen Stellen das heute freigegebene Profil nicht mehr ohne weiteres befahren werden kann. Der Betrieb ist für gewisse Züge nur noch mit reduzierter Geschwindigkeit und auf einigen Gleisen gar nicht mehr möglich.
- Die früher angeordneten Massnahmen wurden nun wie folgt geändert:
- Fahrten zur Reparatur und für Profilmessung sowie Dienstextrazüge und Rangierbewegungen auf die Strecke zur Reparatur und für Profilmessung dürfen nur nach Absprache und gemäss den Vorgaben des Technischen Netzzugangs (I-AT-FW-TNZ) verkehren.
Für die Absprache ist der jeweilige Instandhaltungsdienst oder Projektleiter zuständig. - Reisezüge und Fahrten mit dem Lösch- und Rettungszug (LRZ / ohne Anhängelast) dürfen den Gotthard Scheiteltunnel auf beiden Gleisen (100er- und 200er Gleis) ohne Einschränkungen befahren.
- Für alle übrigen Züge gelten folgende Geschwindigkeitseinschränkungen:
100er-Gleis (linkes Gleis Göschenen – Airolo)
Vom Spurwechsel Gottardo Nord (inkl.) (Signal 75P, km 75.0) bis Spurwechsel Gottardo
Sud (inkl. Signal 81S, km 81.6) beträgt die Vmax 30 km/h in beiden Fahrrichtungen.
Müsste gemäss Störungsprozess (R 300.9) eine Vmax grösser als 30 km/h
vorgeschrieben werden, wird auf dem betroffenen Abschnitt auf die
Verständigung des Lokführers verzichtet.
– Bei Anordnung von Fahrt auf Sicht darf mit höchstens 30 km/h gefahren werden.200er-Gleis (rechtes Gleis Göschenen – Airolo)
Das Verkehren ist mit allen Zügen ausser den in Ziffer 3.2 erwähnten Zügen verboten.
Es stellt sich die Frage: Weshalb unterliegen lokbespannte Reisezüge keiner Geschwindigkeitsbeschränkung, allfällige Lokzüge aber doch? (Lokzüge gelten nicht als Reisezüge)
Wieder einmal ein "durchdachtes" SBB-Management?
Noch erstaunlicher ist allerdings die unter dem Titel Langsamfahrsignale, Verständigung Fahrpersonal aufgeführte Anordnung:
"Es werden keine Langsamfahrsignale aufgestellt.
Das Fahrpersonal gilt mit der vorliegenden Vorschrift als verständigt."
Was wohl das BAV (Bundesamt für Verkehr) zu dieser sicherheits-relevanten SBB-Version meint?
Ob es überhaupt davon Kenntnis hat?
Als Gralshüter der Sicherheit dürfte dieses wohl kaum mit dieser "faulen" Lösung einverstanden sein!