Profileinschränkung im Gotthard-Scheiteltunnel,
das Trauerspiel geht weiter

Mit Datum vom 3. Juli 2017 wurden die bereits früher gemeldeten Einschränkungen für den Gotthard-Scheiteltunnel erneut geändert.

Zur Erinnerung:
Bei Profil-Nachmessungen im Gotthard Scheiteltunnel wurde festgestellt, dass an einigen Stellen das heute freigegebene Profil nicht mehr ohne weiteres befahren werden kann. Der Betrieb ist für gewisse Züge nur noch mit reduzierter Geschwindigkeit und auf einigen Gleisen gar nicht mehr möglich.


Es stellt sich die Frage: Weshalb unterliegen lokbespannte Reisezüge keiner Geschwindigkeitsbeschränkung, allfällige Lokzüge aber doch? (Lokzüge gelten nicht als Reisezüge)
Wieder einmal ein "durchdachtes" SBB-Management?

Noch erstaunlicher ist allerdings die unter dem Titel Langsamfahrsignale, Verständigung Fahrpersonal aufgeführte Anordnung:
"Es werden keine Langsamfahrsignale aufgestellt.
Das Fahrpersonal gilt mit der vorliegenden Vorschrift als verständigt."

Was wohl das BAV (Bundesamt für Verkehr) zu dieser sicherheits-relevanten SBB-Version meint?
Ob es überhaupt davon Kenntnis hat?
Als Gralshüter der Sicherheit dürfte dieses wohl kaum mit dieser "faulen" Lösung einverstanden sein!