NEAT in Uri
Lösungen im Bereich Schächenquerung in Sicht
Die Parteien haben sich zum Ziel gesetzt, ein neues Projekt im 1. Semester 2006 aufzulegen.
Seit September 2004 führen Mitglieder des Regierungsrats des Kantons Uri, der Direktion des Bundesamts für Verkehr (BAV) sowie der Geschäftsleitung der AIpTransit Gotthard AG (ATG) intensive Gespräche zum weiteren Vorgehen betreffend des Plangenehmigungsgesuchs NEAT-Auflageprojekt Uri 2003 (AP Uri 03), Abschnitt Nord.
Die offene Frage der Schächenquerung hatte bekanntlich zu einer Sistierung des Plangenehmigungsverfahrens nördlich des Knickpunktes geführt.
Der Kanton Uri könnte einer Überquerung des Schächens zustimmen, wenn das Vorprojekt "Berg lang geschlossen" sowie die Festsetzung dieses Vorprojekts im Sachplan AlpTransit vorliegen. Für diesen Fall hat eine vom Kanton Uri eingebrachte Variante der Schächenüberquerung nun im Grundsatz sowohl beim BAV bzw. den Bundesfachstellen wie auch bei der ATG Zustimmung gefunden.
Vor diesem Hintergrund hat das BAV die ATG beauftragt, die vom Kanton Uri vorgelegte Variante als Planungsgrundlage für ein neues Auflageprojekt zum Abschnitt Nord zu verwenden und die Planungsarbeiten unverzüglich an die Hand zu nehmen.
Der Kanton Uri wie auch die Bundesfachstellen sind von der ATG in ihre Arbeiten einzubeziehen.
Der vor dem UVEK hängige Teil des AP Uri 03 würde durch ein neues AP Uri, Abschnitt Nord, gegenstandslos.
Der Kanton Uri schlägt eine gegenüber dem AP Uri 03 um rund einen Meter tiefer liegende Schächenüberquerung vor. Dies würde ein weiteres Absenken der Bahndämme ermöglichen. Gleichzeitig soll durch entsprechende bauliche Vorkehrungen das Risiko des Rückstaus des Schächens bei Hochwasser im Bereich der Schächenbrücken vermindert werden.
Medienmitteilung RR Uri